Briefwahl bei der Schwerbehindertenvertretung: Nicht jede Verletzung der Wahlöffentlichkeit macht die Wahl anfechtbar

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 15.04.2026, Aktenzeichen 7 ABR 32/24 Die Kernaussage Bei der Wahl der Schwerbehindertenvertretung muss auch die Behandlung der schriftlich abgegebenen Stimmen öffentlich erfolgen. Eine fehlende gesonderte Bekanntmachung von Ort und Zeit dieses Verfahrensschritts führt jedoch nicht automatisch zur Anfechtbarkeit der Wahl. Entscheidend ist vielmehr, ob die Behandlung der Briefwahlunterlagen tatsächlich in einer ordnungsgemäß … Weiterlesen