Keine Kündigung per E-Mail möglich

Fristlose Kündigung per E-Mail unwirksam

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.08.2018, Aktenzeichen 2 Sa 991/18

Wird für die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nicht die Schriftform eingehalten, ist die Kündigung unwirksam. Eine Kündigung per E-Mail entspricht nicht der Schriftform.