Recht des Betriebsrats auf externe E-Mail-Nutzung

Betriebsrat – Recht auf externe E-Mail-Nutzung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 19.01.2022, Aktenzeichen 3 TaBV 10/21

Der Betriebsrat kann die Einrichtung technischer Möglichkeiten zur betriebsexternen Nutzung von vorhandenen E-Mail-Konten des Betriebsrats bzw. der Betriebsratsmitglieder verlangen, sofern berechtigte Belange der Arbeitgeberin nicht entgegenstehen.

Internet und E-Mail für den Betriebsrat

Internet und E-Mail Nutzung für Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

Internetzugang und die Einrichtung eigener Email-Adressen gehören zu den Sachmitteln, die ein Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen hat, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Zugriff auf E-Mail Postfach

Zugriff auf dienstliches E-Mail-Postfach darf nicht verweigert werden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011, 4 Sa 2132/10

Eine Verkaufsberaterin in der Automobilindustrie wollte den dienstlichen Zugriff auf ihr E-Mail-Postfach durch die dienstlich vorgesetzte Person verweigern. In geringem Umfang waren im Betrieb private E-Mails erlaubt.