Kündigung ohne Abmahnung sozialwidrig

Sozialwidrige Kündigung eines leitenden Angestellten

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 04.12.2014, Aktenzeichen 6 Sa 582/14

Die betriebsbedingte Kündigung eines leitenden Angestellten bedarf keiner Zustimmung des Betriebsrats. Die Kündigung ist jedoch sozial nicht gerechtfertigt, falls vorher keine Abmahnung erfolgt.

Kündigung sozial ungerechtfertigt

Kündigung des Arbeitsverhältnisses sozial ungerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.03.2012, 2 Sa 331/11

Die fehlende Fähigkeit, sich in ein Team zu integrieren oder Hierarchien zu akzeptieren, wurde einem Vertriebsingenieur zum Verhängnis. Seine Kollegen drohten mit der eigenen Kündigung, falls die Arbeitgeberin dem Vertriebsingenieur nicht kündigt. Der Betriebsrat stimmte der Kündigung des Vertriebsingenieurs zu. Der Vertriebsingenieur legte eine Kündigungsschutzklage ein. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein bestätigte die soziale Ungerechtfertigkeit der Kündigung, die damit unwirksam ist.