Betriebsbedingte Kündigung scheitert mangels nachvollziehbarer Darlegung des Wegfalls des Beschäftigungsbedarfs – Annahmeverzugslohn bleibt bestehen
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.11.2025, Aktenzeichen 8 SLa 162/25 Leitsätze: 1.Maßgebend für die Annahme des böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienstes sind die gesamten Umstände des Einzelfalls. Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers findet jedoch dort eine Grenze, wo der Arbeitnehmer einen (vorläufig) vollstreckbaren Titel und damit einen den Arbeitgeber bindenden Rechtsanspruch hat. Das … Weiterlesen