Arbeitnehmerüberlassung darf nicht dauerhaft sein

Betriebsrat darf dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ablehnen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2012, 17 TaBV 124/11

Eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist nicht zulässig. Beabsichtigt die Arbeitgeberin die dauerhafte Besetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern, so kann der Betriebsrat die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers für diese Stelle ablehnen.

Betriebsratsmitglieder stehen unter Sonderkündigungsschutz

Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil v. 15.08.2012, 7 Sa 165/12

Wird gegen Mitarbeiter eine Änderungskündigung ausgesprochen, so ist es gerechtfertigt, Betriebsratsmitglieder davon auszunehmen, da sie Sonderkündigungsschutz genießen.

Umkleidezeit als Arbeitszeit

Umkleidezeit im Lebensmittelbereich gehört zur Arbeitszeit

Arbeitsgericht Berlin, Urteil v. 17.10.2012, 28 BV 14611/12

Die Umkleidezeit für Arbeitsbekleidung ist immer dann als Arbeitszeit zu bewerten, wenn es öffentlich-rechtlich vorgeschrieben ist, dass die Beschäftigten nach dem jeweiligen Stand von Technik, Arbeitsmedizin, Hygiene und sonstigen arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen spezifische Berufskleidung tragen müssen.

Leiharbeitnehmer und Belegschaftsgröße

Leiharbeitnehmer zählen häufig als Belegschaft

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 335/10

Leiharbeitnehmer, die länger als 3 Monate im Betrieb beschäftigt sind, zählen nach § 111 Satz 1 BetrVG für die maßgebliche Ermittlung der Unternehmensgröße.

Kranke Arbeitnehmer müssen nicht in die Firma

Während Arbeitsunfähigkeit keine Pflicht zum Erscheinen in der Arbeitsstätte

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 10.01.2013, 10 Sa 1809/12

Während der krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit müssen Arbeitnehmer nicht an der Arbeitsstätte erscheinen. Selbst dann nicht, wenn die Übergabe von Arbeitsmitteln, wie etwa einem Betriebsfahrzeug, während der Arbeitsunfähigkeit notwendig wird. 

Erhöhung der Betriebsrente

Erhöhung der Betriebsrente muss Kaufkraftverlust ausgleichen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.06.2012, 3 AZR 464/11

Die Erhöhung der Betriebsrente eines ehemaligen Mitarbeiters wurde anhand der Nettolohnentwicklung sämtlicher Mitarbeiter der vorhergehenden drei Jahre bemessen, mit Ausnahme der sogenannten Executives. Die Anpassung der Betriebsrente um 2,91 % war dem Empfänger nicht genug. Er verlangte die Anpassung entsprechend des Kaufkraftverlustes von 6,04 % seit Rentenbeginn, welcher sich aus dem Verbraucherpreisindex für Deutschland ergibt.