Sexuelle Belästigung auf der Betriebsfeier: Nicht jede Belästigung rechtfertigt eine fristlose Kündigung
Arbeitsgericht Heilbronn, Urteil vom 18.06.2026, Aktenzeichen 8 Ca 57/26 Kernaussage: Auch mehrere nachgewiesene sexuelle Belästigungen von Kollegen auf einer Betriebsfeier führen nicht automatisch zur fristlosen Kündigung. Das Arbeitsgericht Heilbronn hat eine außerordentliche Kündigung wegen sexueller Belästigungen für unverhältnismäßig gehalten. Zwar rechtfertigte das Verhalten der Arbeitnehmerin eine ordentliche verhaltensbedingte Kündigung. Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum … Weiterlesen