Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.

Mitbestimmung Betriebsrat – Vertragsstrafe

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2010, 1 ABR 62/08 NZA 2010, 592.

Vergleiche in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.