Mitbestimmung Betriebsrat – Vertragsstrafe
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.01.2010, 1 ABR 62/08 NZA 2010, 592.
Vergleiche in arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren; Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Einrichtung: Eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat, wonach der Arbeitgeber bei der Verletzung von Mitbestimmungsrechten an einen Dritten eine Vertragsstrafe zu zahlen hat, ist unwirksam.