Kündigung ohne betriebliches Eingliederungsmanagement
Betriebliches Eingliederungsmanagement nach längerer Krankheit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.11.2014, Aktenzeichen 2 AZR 755/13
Eine Kündigung wegen wiederholter krankheitsbedingter Fehlzeiten kann sozial nicht gerechtfertigt und damit unwirksam sein, falls von der Arbeitgeberin kein betriebliches Eingliederungsmanagement (bEM) durchgeführt wurde.