Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2011, 9 Sa 110/11
Der Leiter eines städtischen Jugendraumes wurde mehrfach wegen verschiedener Pflichtverletzungen abgemahnt. Im Verlauf einer mehrmonatigen Freistellungszeit betrieb der Leiter des Jugendraumes öffentliche Lobbyarbeit über Facebook und andere öffentliche Kanäle, um innerdienstliche Probleme an den Pranger zu stellen.