Vergütung freigestellter Betriebsräte: Drei Vergleichspersonen reichen aus – Arbeitgeber muss Vergleichsgruppe einvernehmlich festlegen und darf sie nicht einseitig ausweiten
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 09.10.2025, Aktenzeichen 8 SLa 62/25 Leitsätze: 1. Nach § 37 Abs. 4 S. 4 BetrVG können Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Betriebsvereinbarung ein Verfahren zur Festlegung vergleichbarer Arbeitnehmer regeln. Die Befugnis der Betriebsparteien umfasst auch die Befugnis, die Anzahl der Vergleichspersonen festzulegen. 2. Wegen des von §§ 37, 78 BetrVG verfolgten Zwecks, … Weiterlesen