Betriebsrat genießt Kündigungsschutz
Kündigungsschutz für den Betriebsrat
Arbeitsgericht Marburg, Urteil vom 12.11.2010, Aktenzeichen 2 BV 4/10
Ein Mitglied des Betriebsrats darf nicht deshalb gekündigt werden, weil eine nicht vom Betriebsrat genehmigte Arbeitszeitänderung an die Aufsichtsbehörde übermittelt wurde.