Keine Abfindung wegen fristloser Kündigung

Anspruch auf Abfindung entfällt wegen fristloser Kündigung des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 22.05.2017, Aktenzeichen 3 Sa 496/16

Wurde im Zusammenhang mit einer arbeitgeberseitigen Kündigung die Zahlung einer Abfindung vereinbart, wird die Abfindung hinfällig, falls der Arbeitnehmer einseitig vor der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fristlos kündigt.

Interessenabwägung bei fristloser Kündigung

Fristlose Kündigung während Freistellung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.11.2016, Aktenzeichen 5 Sa 1201/16

Entstehen Pflichtverletzungen zum Ende des Arbeitsvertrages und während einer Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit, kann dies zugunsten des Arbeitnehmers in der Interessenabwägung berücksichtigt werden.

Auflösung mit Abfindung nach Kündigungsschutzklage

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 13.01.2016, Aktenzeichen 28 Ca 3744/16

Wird ein Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Arbeitgeberin nicht aufgelöst, dem Arbeitnehmer ist jedoch die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar, so ist das Arbeitsverhältnis auf Antrag des Arbeitnehmers unter Berücksichtigung einer angemessenen Abfindung aufzulösen.

Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist europäisches Recht

Diskriminierungsverbot wegen des Alters in Beschäftigung und Beruf

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 19.April 2016, Aktenzeichen C-441/14

Das Diskriminierungsverbot wegen des Alters ist in der europäischen Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie zur Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf konkretisiert. Nationale Vorschriften sind so auszulegen, dass sie im Einklang mit der europäischen Richtlinie stehen. Ist dies nicht möglich, dürfen entgegenstehende nationale Vorschriften nicht angewandt werden.

Sozialplan – Abfindung bei Insolvenz

Abfindung – Ansprüche aus Sozialplan bei Insolvenz

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.Oktober 2013, Aktenzeichen 5 Sa 823/13

Ansprüche aus einem Sozialplan werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als nachrangige Forderungen bedient. Solange nicht alle Verbindlichkeiten aus der Insolvenz eindeutig ermittelt wurden, können die Ansprüche aus dem Sozialplan nicht verjähren.

Abfindung löst keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld aus

Trotz Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen L9 AL 42/10

Droht eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin, so hat ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor eine hohe Abfindung erhalten hat. Eine Sperrzeit ist nicht zu verhängen.