Gesamtbetriebsrat hat hier keine Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats beim Gesundheitsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2017, Aktenzeichen 1 ABR 59/15

Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Der Gesamtbetriebsrat ist nur für Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz im Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017 Aktenzeichen 1 ABR 25/15

Die Mitbestimmung des Betriebsrats knüpft beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind. Damit eine Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag beim Gesundheitsschutz wahrnehmen kann, müssen zumindest konkrete Gefährdungen festgestellt worden sein.

Betriebsvereinbarung nicht einseitig kündbar

Einseitiger Widerruf von Regelungen einer Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.04.2017, Aktenzeichen 14 Sa 1991/16

Sind in einer Betriebsvereinbarung Sonderzahlungen vereinbart, kann die Arbeitgeberin nicht einseitig ohne Zustimmung des Betriebsrats die Zahlung der vereinbarten Sonderzahlungen einstellen.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht für Urlaubsgrundsätze

Urlaubsgrundsätze sind mit Betriebsrat abzustimmen

Arbeitsgericht Göttingen, Urteil vom 13.03.2017, Aktenzeichen 3 BV 22/16

Der Betriebsrat hat bei der Aufstellung allgemeiner Urlaubsgrundsätze und des Urlaubsplans mitzubestimmen. Das Mitbestimmungsrecht gilt auch für die Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Arbeitnehmer, wenn zwischen der Arbeitgeberin und den beteiligten Arbeitnehmern kein Einverständnis erzielt wurde.

Betriebsrat nahezu unkündbar

Diese Kündigungen eines Betriebsratsmitgliedes sind nicht zulässig

Arbeitsgericht Iserlohn, Urteil vom 08.08.2017, Aktenzeichen 5 Ca 506/17

Die ordentliche Kündigung eines Betriebsratsmitglieds ist auch aus noch so dringenden betrieblichen Bedürfnissen nicht möglich. Lediglich für die Fälle der Betriebsstilllegung und der Stilllegung einer Betriebsabteilung sind Ausnahmetatbestände normiert.

Versetzung erfordert Zustimmung Betriebsrat

Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzung erforderlich

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.04.2017, Aktenzeichen 9 TaBV 78/16

Ein neuer bzw. freier innerbetrieblicher Arbeitsplatz ist auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich auszuschreiben, um eine Besetzung mit einem vorher ausgewählten Mitarbeiter zu verhindern.

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.

Betriebsrat ist über Personalplanung zu unterrichten

Unterrichtung des Betriebsrats über Personalplanung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 01.06.2016, Aktenzeichen 13 TaBV 13/15

Der Betriebsrat hat das Recht auf Unterrichtung in Personalangelegenheiten. Dafür hat die Arbeitgeberin alle Tatsachen bekannt zu geben, die sie zur Grundlage ihrer Personalplanung machen möchte.