Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Mehrarbeit

Betriebsrat muss Arbeit an Wochenenden und Feiertagen zustimmen

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 15.07.2016, Aktenzeichen 13 TaBVGa 2/16

Ohne Zustimmung des Betriebsrats darf die Arbeitgeberin keine Arbeit an Wochenenden und Feiertagen beauftragen, es sei denn, es liegt ein Beschluss der Einigungsstelle oder ein Notfall vor.

Abschließende Stellungnahme Betriebsrat

Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats während Anhörungsfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Aktenzeichen 2 AZR 345/15

Die Arbeitgeberin kann das Anhörungsverfahren zu einer Kündigung nur dann als abschließend betrachten, wenn eindeutig klar ist, dass sich der Betriebsrat bis zum Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist nicht mehr äußern wird.

Freigestellte Betriebsratsmitglieder müssen sich abmelden

Abmeldepflicht für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.02.2016, Aktenzeichen 7ABR 20/14

Freigestellte Mitglieder des Betriebsrats sind verpflichtet, sich für die Dauer außerhalb des Betriebs zu erledigender Aufgaben bei der Arbeitgeberin abzumelden und die voraussichtliche Dauer mitzuteilen.

Betriebsrat darf keine Betriebsgeheimnisse weitergeben

Betriebsratsmitglieder unterliegen Geheimhaltungspflicht

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.01.2015, Aktenzeichen 6 TaBV 48/11

Veröffentlicht ein Betriebsratsmitglied geheimhaltungspflichtige Informationen der Arbeitgeberin und erklärt dies auch zukünftig zu tun, ist sein Ausschluss aus dem Betriebsrat auch dann gerechtfertigt, wenn der Verstoß aus der vorigen Amtszeit des Betriebsrats stammt.

Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht bei Bewerbungen

Mitbestimmungsrecht Betriebsrat bei Bewerbungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.10.2014, Aktenzeichen ABR 10/13

Die Arbeitgeberin ist verpflichtet, den Betriebsrat über sämtliche Einstellungen und Bewerbungen zu unterrichten. Es besteht eine Vorlage- und Auskunftspflicht nach § 99 Abs.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz).

Mitbestimmungrecht des Betriebsrats

Mitbestimmungsrecht bei Einstellungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.05.2014, Aktenzeichen 1 ABR 50/12

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Einstellungen nach § 99 Abs. 1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) beruht auf der Art der betrieblichen Eingliederung der Beschäftigten. Es muss nicht berücksichtigt werden in welchem tatsächlichen Rechtsverhältnis die Beschäftigten zum Betriebsinhaber stehen.

Zuständigkeit der Betriebsräte für einen Sozialplan

Zuständigkeit für einen Sozialplan

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 12.Februar 2014, Aktenzeichen 12 TaBV 36/13

In einem Konzern sind am Sozialplan der Konzernbetriebsrat, Gesamtbetriebsräte sowie sämtliche Einzelbetriebsräte zu beteiligen, falls es ernsthafte Zweifel gibt, welches Gremium zuständig ist. Auf Arbeitgeberseite sind das herrschende und die beherrschten Unternehmen zu beteiligen.