Arbeitnehmerüberlassung darf nicht dauerhaft sein
Betriebsrat darf dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ablehnen
Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 19.09.2012, 17 TaBV 124/11
Eine dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung ist nicht zulässig. Beabsichtigt die Arbeitgeberin die dauerhafte Besetzung eines vorhandenen Arbeitsplatzes mit Leiharbeitnehmern, so kann der Betriebsrat die Beschäftigung des Leiharbeitnehmers für diese Stelle ablehnen.