Sozialplan auch nach Betriebsänderung möglich
Einsatz einer Einigungsstelle anlässlich einer Betriebsstilllegung
Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 27.07.2020, Aktenzeichen 9 TaBV 27/20
Der Einsatz einer Einigungsstelle zum Abschluss eines Sozialplans kann auch noch nach einer Betriebsstilllegung erfolgen.