Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung
Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14
Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.