Arbeitszeugnis – Zweifel an Unterschrift

Anforderung an die Unterschrift eines Arbeitszeugnisses

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27.07.2016, Aktenzeichen 4 Ta 118/16

Wird eine Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis quer zum Zeugnistext gesetzt, können Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterschrift nicht ausgeschlossen werden, da diese Art der Unterzeichnung im Rechtsverkehr völlig unüblich ist. Diese Form der Unterschrift entwertet den Text des Arbeitszeugnisses.

Abschließende Stellungnahme Betriebsrat

Abschließende Stellungnahme des Betriebsrats während Anhörungsfrist

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.05.2016, Aktenzeichen 2 AZR 345/15

Die Arbeitgeberin kann das Anhörungsverfahren zu einer Kündigung nur dann als abschließend betrachten, wenn eindeutig klar ist, dass sich der Betriebsrat bis zum Ablauf der einwöchigen Anhörungsfrist nicht mehr äußern wird.

Finanzielle Vergütung für Jahresurlaub

Bezahlter Jahresurlaub nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 20.06.2016, Aktenzeichen C-341/15

Arbeitnehmer innerhalb der Europäischen Union haben Anspruch auf 4 Wochen bezahlten Mindestjahresurlaub. War es dem Arbeitnehmer nicht möglich, den gesamten bezahlten Mindestjahresurlaub in Anspruch zu nehmen, hat er zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf finanzielle Vergütung für den nicht genommenen Urlaubsanteil. Anspruch auf finanzielle Vergütung für bezahlten Mindestjahresurlaub besteht auch, wenn dieser krankheitsbedingt bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses nicht wahrgenommen werden konnte.

Interessenausgleich bei Betriebsänderung

Teilweiser Interessenausgleich bei Betriebsänderung ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2016, Aktenzeichen 2 AZR 182/15

Ein Interessenausgleich ist nur dann wirksam, wenn er den vollen Umfang einer Betriebsänderung erfasst. Es ist nicht möglich, den Interessenausgleich auf einen Teil der Betriebsänderung zu beschränken.

Mitbestimmung bei der Berufsbildung außerbetrieblicher Mitarbeiter

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Berufsbildung außerbetrieblicher Arbeitnehmer

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.04.2016, Aktenzeichen 1 ABR 2/14

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei der Durchführung von Maßnahmen der betrieblichen Berufsbildung. Erfolgt die Ausbildung von Mitarbeitern eines ausländischen Tochterunternehmens, für eine Tätigkeit im externen Unternehmen, handelt es sich nicht um eine betriebliche Berufsbildungsmaßnahme.

Aufhebungsvertrag anpassen

Anpassung eines Aufhebungsvertrages

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 18.01.2016, Aktenzeichen 16 Sa 725/15

Ergibt sich nach dem Abschluss eines Aufhebungsvertrages vor dem vereinbarten Vertragsende unvorhergesehen eine Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung, ist der Aufhebungsvertrag anzupassen, soweit ein betriebsbedingter Grund, beispielsweise eine Betriebsschließung, Grundlage für den Vertragsabschluss war. Als Anpassung zählt auch die Möglichkeit, den Arbeitnehmer wieder einzustellen, falls der Anspruch innerhalb einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung geltend gemacht wird.

Recht auf Mitbestimmung bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

Mitbestimmung bei betrieblicher Wiedereingliederung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.03.2016, Aktenzeichen 1 ABR 14/14

Dem Betriebsrat steht ein Initiativrecht für die Ausgestaltung des Klärungsprozesses im betrieblichen Eingliederungsmanagement zu. Die betroffenen Arbeitnehmer müssen ihr Einverständnis zur Beteiligung des Betriebsrats erklären.

Abmahnung geht vor Kündigung

Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.April 2013, Aktenzeichen 10 Sa 2339/12

Kann bereits mit einer Abmahnung die zukünftige Vertragstreue einer Mitarbeiterin erreicht werden, muss dieses Mittel zur Verhaltenssteuerung genutzt werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung muss zudem mit einer Interessenabwägung verbunden werden und der Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Teilzeitarbeit wird nicht als unbezahlter Sonderurlaub gewährt

Arbeitszeitverringerung zum Jahresende ist keine Teilzeitarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.06.2013, Aktenzeichen 9 AZR 786/11

Wird ein Antrag auf Teilzeitarbeit lediglich dafür genutzt, in einem Block freigestellt zu werden und damit eine Form von Sonderurlaub zu erhalten, so ist dieses Ansinnen nicht im Sinne des Teilzeit- und Befristungsgesetzes und damit rechtsmissbräuchlich.