Arbeitszeugnis – Zweifel an Unterschrift
Anforderung an die Unterschrift eines Arbeitszeugnisses
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 27.07.2016, Aktenzeichen 4 Ta 118/16
Wird eine Unterschrift unter ein Arbeitszeugnis quer zum Zeugnistext gesetzt, können Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Unterschrift nicht ausgeschlossen werden, da diese Art der Unterzeichnung im Rechtsverkehr völlig unüblich ist. Diese Form der Unterschrift entwertet den Text des Arbeitszeugnisses.