Urlaubsansprüche während Elternzeit

Urlaubsabgeltung nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19. 05.2015, Aktenzeichen 9 AZR 725/13

Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses sind während der Elternzeit erworbene Urlaubsansprüche finanziell abzugelten.

Überstunden ohne Arbeitszeit

Überstundenvergütung bei Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.03.2015, Aktenzeichen 5 AZR 602/13

Wird im Arbeitsvertrag kein konkreter Umfang der Arbeitszeit benannt, bedeutet Vollzeit entsprechend gesetzlichen Regelungen eine 40-Stunden-Arbeitswoche. Darüber hinaus geleistete Arbeitsstunden können als Überstunden gerichtlich geschätzt werden.

Befristetes Arbeitsverhältnis im Rentenalter

Befristetes Arbeitsverhältnis nach Rentenbeginn

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.02.2015, Aktenzeichen 7 AZR 7/13

Eine befristete Beschäftigung nach dem Eintritt des Rentenalters kann sachlich gerechtfertigt sein, falls der Arbeitnehmer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung beziehen kann und die Befristung einer konkreten Personalplanung des Arbeitgebers dient. In diesem Fall wird der Arbeitnehmer nicht unzulässig wegen seines Alters diskriminiert.

Freizeitausgleich für Betriebsratstätigkeit

Betriebsratsarbeit gilt nicht als Arbeitszeit, sondern wird durch eigenständigen Freizeitausgleich nach § 37 Abs.2 Arbeitszeitgesetz ausgeglichen

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 20.04.2015, Aktenzeichen 12 TaBV 76/14

Überschreiten die Zeiten für Betriebsratstätigkeit und persönliche Arbeitszeit die werktägliche Höchstgrenze nach §3 ArbZG (Arbeitszeitgesetz), besteht Anspruch auf bezahlte Arbeitsbefreiung.

Arbeitsvertrag wird nicht durch staatliche Förderung befristet

Befristeter Arbeitsvertrag bei befristeter staatlicher Förderung

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 03.02.2015, Aktenzeichen  6 Sa 480/13

Die befristete Zuweisung staatlicher Fördergelder stellt keinen Sachgrund für eine befristete Beschäftigung dar. Wird ein Mitarbeiter mit dauerhaften Aufgaben beschäftigt, darf die Arbeitgeberin die Befristung des Arbeitsvertrages nicht mit einer von staatlicher Finanzierung abhängigen Projektbefristung begründen.

Altersversorgung – Wirtschaftliche Lage der Arbeitgeberin

Betriebliche Altersversorgung in Abhängigkeit von der wirtschaftlichen Lage der Arbeitgeberin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.03.2015, Aktenzeichen 3 AZR 739/13

Wird ein Unternehmen, das betriebliche Altersversorgung gewährt, wirtschaftlich von einem anderen Unternehmen beherrscht, kann im Interesse des Werterhalts der Altersversorgung ein Berechnungsdurchgriff auf das beherrschende Unternehmen erfolgen.

Betriebsübergang bewerten

Bewertung eines Betriebsüberganges

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2015, Aktenzeichen 8 AZR 139/14

Für die Bewertung eines Betriebsüberganges sind immer die Gesamtumstände zu würdigen. Es muss eine wirtschaftliche Einheit bestehen, deren Identität beim Betriebsübergang gewahrt wurde.