Weiterbeschäftigung bei Betriebsübergang
Fortbestehendes Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang
Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 30.05.2012, 4 Sa 82/11
Eine Mitarbeiterin der Parkplatzverwaltung klagte auf den Fortbestand ihres Arbeitsverhältnisses. Durch die Neuvergabe eines Bewachungsauftrages ging die Erfüllung der Aufgaben an eine neue Auftragsnehmerin über. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg entschied nach der Feststellung des Betriebsübergangs, die Mitarbeiterin ist bis zum Verfahrensabschluss zu den bisherigen Arbeitsbedingungen weiter zu beschäftigen. Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Betriebsmittel sprechen nicht gegen einen Betriebsübergang.