Abfindung löst keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld aus

Trotz Abfindung Anspruch auf Arbeitslosengeld

Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 28.02.2013, Aktenzeichen L9 AL 42/10

Droht eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung der Arbeitgeberin, so hat ein Arbeitnehmer auch dann Anspruch auf Arbeitslosengeld, wenn er zuvor eine hohe Abfindung erhalten hat. Eine Sperrzeit ist nicht zu verhängen.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Neuvergabe eines Bewachungsauftrages als Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012, 1 Sa 24/11

Der Bewachungsauftrag für umfassende Sicherheitsdienstleistungen wurde neu vergeben. Das vom bisherigen Auftragnehmer entwickelte Datenverarbeitungs-Sicherheitssystem wurde vom neuen Auftragnehmer weiterhin verwendet, da es für die Erfüllung der gestellten Aufgaben zwingend notwendig war. Damit sieht das LAG Baden-Württemberg die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB gegeben. Damit wurde das Arbeitsverhältnis des klagenden Wartungstechnikers nicht mit der Vergabe des Auftrages an eine neue Firma beendet. Im Rahmen des Betriebsüberganges ist der Wartungstechniker in der neuen Firma weiter zu beschäftigen.

Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.