Kündigungsschutz bei weniger als 10 Mitarbeiter im Betrieb
Kündigungsschutz im Gemeinschaftsbetrieb
Landesarbeitsgericht Mainz, Urteil vom 10.03.2016, Aktenzeichen 2 Sa 58/15
Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz kann in einem Betrieb mit in der Regel weniger als 10 Mitarbeiter Anwendung finden, wenn dieser Betrieb Teil eines Gemeinschaftsbetriebes ist. In einem Gemeinschaftsbetrieb liegt eine einheitliche Leitung der Einzelbetriebe vor, indem wesentliche Arbeitgeberfunktionen in sozialen und personellen Angelegenheiten für die beteiligten Betriebe einheitlich geführt werden.