Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung ohne wichtigen Grund

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 783/13

Eine außerordentliche betriebsbedingte Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer, der ordentlich gekündigt werden kann, ist unzulässig. Ist der Arbeiternehmer ordentlich unkündbar, so muss ein wichtiger Grund vorliegen, um die außerordentliche Kündigung wirksam werden zu lassen. Die Arbeitgeberin ist dann in besonderem Maß verpflichtet, die Kündigung zu vermeiden und alle denkbaren Alternativen zu betrachten.

Kündigung ohne Massenentlassungsanzeige kann unwirksam sein

Fehlende Massenentlassungsanzeige macht Kündigung unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2015, Aktenzeichen 8 AZR 119/14

Werden mehrere Mitarbeiter innerhalb eines Zeitraumes von 30 Kalendertagen entlassen, ist die Arbeitgeberin zur schriftlichen Massenentlassungsanzeige verpflichtet, falls die Zahl der betroffenen Mitarbeiter die Werte nach § 17 Abs. 1 KschG (Kündigungsschutzgesetz) überschreitet. Erfolgt keine Massenentlassungsanzeige, sind ausgesprochene Kündigungen unwirksam.

Mitbestimmung bei Arbeitszeit

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Arbeitszeit im Orchester

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2015, Aktenzeichen 1 ABR 71/13

Gespräche mit mindestens zwei Teilnehmern über die Sitzordnung im Orchester außerhalb der im Dienstplan festgelegten Zeiten dürfen nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats oder deren Ersetzung durch die Einigungsstelle angeordnet werden.

Regelmässige Sonderzahlungen werden zum verbindlichen Angebot

Regelmäßige Sonderzahlungen gelten als Zahlungsverpflichtung

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 10 AZR 266/14, Urteil vom 13.05.2015

Wurden über einen Zeitraum von drei Jahren regelmäßig ohne Vorbehalt Sonderzahlungen an Arbeitnehmer erbracht, so ergibt sich daraus ein verbindliches Angebot, das die Arbeitgeberin zur weiteren Zahlung verpflichtet. Frühere Rechtsprechungen des Bundesarbeitsgerichts, die der Arbeitgeberin Zahlung nach Gutdünken zubilligten, werden damit aufgegeben.

Befristungsmissbrauch von Arbeitsverträgen

Missbrauch befristeter Arbeitsverträge

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 25.02.2015, Aktenzeichen 5 Sa 1315/14

Die Beschäftigung einer Vertretungskraft über einen Zeitraum von 9,5 Jahren ausschließlich mit befristeten Verträgen indiziert eine rechtsmissbräuchliche Gestaltung der Vertretungsbefristung. Vertretungen über einen derart langen Zeitraum können auch nicht mit der fehlenden formalen Qualifikation der Vertretungskraft begründet werden.

Personalabbau kein Betriebsgeheimnis

Geplanter Personalabbau ist kein Geschäftsgeheimnis

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 20.05.2015, Aktenzeichen 3 TaBV 35/14

Ein Personalabbau, der einer Pflicht zum Interessenausgleich unterliegt, kann ohne objektiv berechtigtes wirtschaftliches Interesse der Arbeitgeberin nicht als geheim deklariert werden.

Gesamtbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Gesamtbetriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang weiter

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 05.05.2015, Aktenzeichen 1 AZR 763/13

Wird ein Betrieb im Rahmen eines Betriebsübergangs veräußert, gilt eine Gesamtbetriebsvereinbarung weiter, falls der von der Vereinbarung umfasste Geltungsbereich nicht bereits normativ geregelt ist.