Ungekürzter Lohn bei Kurzarbeit
Ungekürztes Arbeitsentgelt bei Kurzarbeit
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 12.06.2014, Aktenzeichen 11 Sa 1566/13
Wird Kurzarbeit angeordnet, so müssen konkrete Vereinbarungen mit einzelnen Mitarbeitern getroffen werden. Eine allgemeine Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit, ohne konkrete Regelungen für einzelne Mitarbeiter, ist ungültig.