Ohne ausreichende Begründung keine Kündigung

Kündigung ohne ausreichende Begründung ist unwirksam

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.03.2021, Aktenzeichen 5 Sa 278/20

Die Arbeitgeberin hat die Tatsachen zu beweisen, die eine Kündigung bedingen. Eine Kündigung ist unwirksam, wenn sie damit begründet wird, dass der Arbeitsvertrag zu belastend für das Unternehmen sei. Arbeitnehmer können nicht mit einer betriebsbedingten Kündigung aus dem Betrieb gedrängt werden, obwohl Beschäftigungsmöglichkeiten und -bedarf objektiv vorhanden sind.

Urlaub – Recht auf Mitbestimmung

Mitbestimmung bei Urlaubsgewährung im Einzelfall

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.06.2021, Aktenzeichen 26 TaBV 785/21

Die Gewährung des Urlaubs hat regelmäßig auch dann Auswirkungen auf sonstige Belegschaftsmitglieder, wenn es nur um die Bewilligung für ein konkretes Belegschaftsmitglied geht und ist deshalb auch im Einzelfall mitbestimmungspflichtig.

Wirksamkeit einer Kündigung anlässlich Arbeitsunfähigkeit

Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.05.2021, Aktenzeichen 2 AZR 560/20

Die Arbeitgeberin darf einen Arbeitnehmer nicht deshalb bei einer Maßnahme, etwa einer Kündigung, benachteiligen, weil dieser in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Das Benachteiligungsverbot soll den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob ein Recht ausgeübt wird oder nicht.

Wirksamkeit betriebsbedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021, Aktenzeichen 5 Sa 343/20

Eine betrieblich bedingte Kündigung wegen Betriebsstilllegung ist unwirksam, wenn es an einem endgültigen Entschluss zur Betriebsstilllegung fehlt, etwa weil die Arbeitgeberin im Zeitpunkt der Kündigung noch in ernsthaften Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs oder von Teilen des Betriebs steht oder sich noch um neue Aufträge bemüht. Betriebsveräußerung und Betriebsstilllegung schließen sich systematisch aus.

Freizustellende Betriebsratsmitglieder werden gewählt

Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.03.2021, Aktenzeichen 7 ABR 6/20

Von der Arbeit freizustellenden Betriebsratsmitglieder werden vom Betriebsrat aus seiner Mitte in geheimer Wahl und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Wahl bezieht sich jeweils auf einzelne freizustellende Betriebsratsmitglieder, nicht auf Paare oder Gruppen von Betriebsratsmitgliedern.

Abmahnung und wichtiger Grund notwendig für außerordentliche Kündigung

Außerordentliche Kündigung wegen verfrühter Abwesenheit

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 25.01.2020, Aktenzeichen 3 Sa 271/20

Eine außerordentliche Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung setzt regelmäßig eine Abmahnung sowie einen wichtigen Grund voraus. Nach dem Verhältnismäßigkeitsprinzip ist die außerordentliche Kündigung das letzte Mittel, so dass sie nicht gerechtfertigt ist, wenn die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist zumutbar ist.

Außerordentliche Kündigung nur mit wichtigem Grund

Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 04.09.2020, Aktenzeichen 8 Sa 833/20

Es fehlt an einem wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung, wenn nach der gebotenen Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile zumutbar ist, das Arbeitsverhältnis bis zum Ablauf der Kündigungsfrist fortzusetzen oder statt der Kündigung zunächst eine Abmahnung auszusprechen.