Massenentlassungen und krankheitsbedingte Entlassungen

Überschreitung Schwellenwerte Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 15.10.2021, Aktenzeichen 7 Sa 405/21

Auch krankheitsbedingte Entlassungen sind bei der Ermittlung des Schwellenwertes für Massenentlassungen zu berücksichtigen. Mit dem Betriebsrat sind Möglichkeiten zu beraten, wie Massenentlassungen vermieden oder eingeschränkt und deren Folgen gemindert werden können.

Zustellung elektronischer Lohanbrechnung nur mit Zustimmung

Elektronische Zustellung der Lohnabrechnung bedarf der Zustimmung des Arbeitnehmers

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 23.09.2021, Aktenzeichen 2 Sa 179/21

Die in elektronischer Form übermittelte Lohnabrechnung gilt nur dann als dem Empfänger zugegangen, wenn er zuvor ausdrücklich oder konkludent zu erkennen gegeben hat, dass er mit der elektronischen Übermittlung der Lohnabrechnung einverstanden ist.

Sondervergütungen sind keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung

Berücksichtigung von Sondervergütung bei krankheitsbedingter Kündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.07.2021, Aktenzeichen 2 AZR 125/21

Leistungen, etwa in Form von Sondervergütungen, die die Arbeitgeberin zusätzlich zum laufenden Arbeitsentgelt erbringt, stellen selbst dann keine kündigungsrelevante wirtschaftliche Belastung dar, wenn sie nicht allein für den Bestand des Arbeitsverhältnisses, sondern auch für eine Arbeitsleistung im Bezugszeitraum gezahlt werden.

Pflicht zur Arbeitszeiterfassung für Arbeitgeber

Zeiterfassungssystem ist verpflichtend für Arbeitgeber

Arbeitsgericht Emden, Urteil vom 20.02.2020, Aktenzeichen 2 Ca 94/19

Arbeitgeber sind zur Einrichtung eines objektiven, verlässlichen und zugänglichen Systems zur Arbeitszeiterfassung entsprechend der europäischen Grundrechte-Charta verpflichtet.

Aufstellung Wählerliste Betriebsratswahl

Nur in Ausnahmefällen kann Betriebsratswahl nichtig sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 30.06.2021, Aktenzeichen 7 ABR 24/20

Treten Fehler in der Betriebsratswahl auf, kann diese zwar für unwirksam erklärt werden, aber nur in absoluten Ausnahmefällen für nichtig.

Der Betriebsrat führt im Falle seines Rücktritts die Geschäfte weiter, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekanntgegeben ist. Die Geschäftsführungsbefugnis besteht auch dann fort, wenn nur noch ein Betriebsratsmitglied im Amt ist.

Annahmeverzug – Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.05.2021, Aktenzeichen 5 AZR 520/20

Ein Arbeitnehmer muss sich nur dann böswillig unterlassenen anderweitigen Verdienst anrechnen lassen, wenn ihm ein Vorwurf daraus gemacht werden kann, dass er während des Annahmeverzugs trotz Kenntnis aller objektiven Umstände vorsätzlich untätig bleibt und eine ihm nach Treu und Glauben zumutbare anderweitige Arbeit nicht aufnimmt oder die Aufnahme der Arbeit bewusst verhindert.