Betriebsvereinbarung ablösen durch Regelungsabrede?

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.10.2018, Aktenzeichen 1 ABR 26/17

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Ein- und Umgruppierungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats kein Mitgestaltungs-, sondern ein Mitbeurteilungsrecht bei der Rechtsanwendung durch die Arbeitgeberin.

Im ungekündigten Zustand kann eine Betriebsvereinbarung als höherrangiges Recht nicht durch eine Regelungsabrede abgelöst werden.

Persönlichkeitsrecht bei Ladung des Betriebsrats zum Personalgespräch

Ladung des Betriebsrats zum Personalgespräch

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.12.2018, Aktenzeichen 1 ABR 12/17

Eine Regelung, mit der die Arbeitgeberin verpflichtet wird, den Betriebsrat zum Personalgespräch bezüglich disziplinarischer Maßnahmen einzuladen ist unwirksam, weil das Persönlichkeitsrecht des betroffenen Mitarbeiters verletzt wird.

Konzernbetriebsvereinbarung – Geltung nach Betriebsübergang

Weitergeltung einer Konzernbetriebsvereinbarung nach Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 06.07.2018, Aktenzeichen 6 TaBV 4/18

Betriebsvereinbarungen gelten nach einem Betriebsübergang kollektivrechtlich weiter. Das gilt auch für Konzernbetriebsvereinbarungen, die dann als Einzelbetriebsvereinbarung weiter gelten.

Anspruch auf generelle Freistellung für Mitglied im Konzernbetriebsrat

Freistellung für die Tätigkeit als Konzernbetriebsratsmitglied

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2018, Aktenzeichen 7 ABR 14/17

Der Konzernbetriebsrat kann einen eigenen Anspruch auf eine generelle Freistellung oder Teilfreistellung eines oder mehrerer seiner Mitglieder erheben, sofern die Freistellung für die ordnungsgemäße Durchführung der Aufgaben des Konzernbetriebsrats erforderlich ist.

Kündigung Betriebsrat ohne Ersatzmitglied

Kündigung eines einköpfigen Betriebsrates

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.04.2018, Aktenzeichen 2 AZR 401/17

Wird in kleineren Betrieben der Betriebsrat aus einer Person gebildet und es gibt kein Ersatzmitglied, besteht im Falle der Kündigung wegen Selbstbetroffenheit des Betriebsratsmitgliedes kein beteiligungsfähiger Betriebsrat. Die Arbeitgeberin hat unmittelbar im Beschlussverfahren die Zustimmungsersetzung einzuholen.

Auskunft an Betriebsrat über schwerbehinderte Beschäftigte

Anspruch des Betriebsrats auf Auskunft über die Beschäftigung schwerbehinderter Personen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.03.2018, Aktenzeichen 1 ABR 11/17

Ein Betriebsrat kann Auskunft über im Betrieb beschäftigte schwerbehinderte Personen verlangen. Hingegen kann nur der Gesamtbetriebsrat Auskunft über alle im gesamten Unternehmen beschäftigte schwerbehinderte Personen verlangen.

Arbeitgeberin trägt gerechtfertigte Kosten des Betriebsrats

Rechtsanwaltskosten Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.11.2017, Aktenzeichen 7 ABR 43/16

Honorarkosten für einen Rechtsanwalt in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, das der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten darf, hat die Arbeitgeberin zu erstatten.

Gesamtbetriebsrat hat hier keine Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats beim Gesundheitsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2017, Aktenzeichen 1 ABR 59/15

Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Der Gesamtbetriebsrat ist nur für Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz im Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017 Aktenzeichen 1 ABR 25/15

Die Mitbestimmung des Betriebsrats knüpft beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind. Damit eine Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag beim Gesundheitsschutz wahrnehmen kann, müssen zumindest konkrete Gefährdungen festgestellt worden sein.