Fristlose Kündigung ohne Abmahnung unwirksam

Fristlose Kündigung wegen Missachtung des Rauchverbots

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2013, Aktenzeichen 1 Sa 80/13

Der Verstoß gegen das Rauchverbot ist selbst in einer Lackiererei kein Grund zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung. Nur bei der konkreten Gefahr von Brand und Explosion wäre die fristlose Kündigung ohne Abmahnung gerechtfertigt gewesen.

Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Fortsetzung Arbeitsverhältnis bei Betriebsübergang

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.05.2013, Aktenzeichen 8 AZR 207/12

Ein Bewachungsauftrag wurde neu vergeben, jedoch die bisher verwendete Anlage zum Alarmmanagement weiterhin unverändert und ohne Unterbrechung bei der Auftraggeberin eingesetzt. Wegen der umfassenden Bedeutung der Sicherheitsanlage als wesentliches Betriebsmittel sieht das Bundesarbeitsgericht einen Betriebsübergang für die Neuvergabe des Bewachungsauftrages. Daraus resultiert ein fortbestehendes Arbeitsverhältnis für den mit der Anlagenbetreuung beschäftigten Wartungstechniker.

Verdachtskündigung ungültig

Verdachtskündigung nicht gerechtfertigt

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 12.07.2013, Aktenzeichen 28 Ca 3420/13

Beabsichtigt eine Arbeitgeberin eine Anhörung in Vorbereitung einer Verdachtskündigung, so muss sie bereits in der Einladung eindeutig über das Thema informieren sowie auf die Folgen hinweisen. Der verdächtigten Person muss die Möglichkeit eingeräumt werden, sich von einer Person ihres Vertrauens begleiten zu lassen.

Bewerbung abgelehnt – Entschädigung

Bewerbung abgelehnt – Entschädigung wegen Diskriminierung des weiblichen Geschlechts

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 6. Juni 2013, Aktenzeichen 11 Sa 335/13

Eine Bewerberin erhielt ihre Bewerbungsunterlagen zurück, in denen von der Arbeitgeberin fett unterstrichen wurde: Kind, 7 Jahre alt! Eine auf dieser Basis erfolgte Ablehnung stellt eine mittlere Diskriminierung des weiblichen Geschlechts dar.

Kündigung ohne konkreten Kündigungstermin wirksam

Wirksamkeit einer Kündigung mit auslegbarem Kündigungstermin

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 6 AZR 805/11

Eine Kündigung zum nächstmöglichen Termin wurde mit möglichen Kündigungsfristen nach § 622 BGB untersetzt. Zusätzlich wurde die längstmögliche Kündigungsfrist gem. § 111 InsO von maximal 3 Monaten erwähnt. Die gekündigte Industriekauffrau war der Auffassung, die Kündigung sei unwirksam, da kein konkreter Kündigungstermin genannt wurde.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit

Arbeitsvertrag ohne Zeitvereinbarung bezieht sich auf betriebsübliche Arbeitszeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.05.2013, Aktenzeichen 10 AZR 325/12

Wurde im Arbeitsvertrag keine Arbeitszeit vereinbart, so ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die betriebsübliche Arbeitszeit vereinbart wurde. Dafür spielt es keine Rolle, ob das Arbeitsverhältnis einem Tarifvertrag unterliegt.

Meinungsfreiheit statt Schweigepflicht

Meinungsfreiheit für Tatsachenbehauptungen mit Meinungsbezug

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.02.2013, Aktenzeichen 2 Sa 386/12

Die Verpflichtung von Mitarbeitern zur Verschwiegenheit über betriebliche Angelegenheiten ist nur in einem Umfang zulässig, der durch berechtigte betriebliche Interessen gedeckt ist. Eine Zeitungsredaktion konnte nicht nachweisen, inwiefern eine Aussage über die personelle Besetzung der Redaktion die betrieblichen Interessen verletzt.

Freigestellter Betriebsrat hat Anspruch auf Zeiterfassung

Zeiterfassung für freigestellte Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 10.07.2013, Aktenzeichen 7 ABR 22/12

Mitglieder des Betriebsrates, die von ihrer Arbeit freigestellt sind, um ungehindert ihrer Arbeit als Betriebsratsmitglied nachgehen zu können, haben einen Anspruch darauf, das Zeiterfassungssystem der Arbeitgeberin zu nutzen.

Keine Rückzahlung der Ausbildungskosten

Rückzahlung von Ausbildungskosten

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 28.05.2013, Aktenzeichen 3 AZR 103/12

Ausbildungskosten müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn die Rückzahlung eine unangemessene Benachteiligung darstellt. Eine unangemessene Benachteiligung besteht etwa darin, dass die Rückzahlung nur an das vertragswidrige Verhalten einer Seite gebunden ist. Eine Rückzahlung ist auch ausgeschlossen, wenn bereits die Rückzahlungsklausel als unangemessene Allgemeine Geschäftsbedingung anzusehen ist.

Sonderleistungen für Leiharbeitnehmer

Weihnachtsgeld für Leiharbeitnehmer

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, 2 Sa 398/12

Nach dem Equal-Pay Prinzip haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf die gleiche Entlohnung wie vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers. Das betrifft neben den monatlichen Zahlungen auch Sonderleistungen wie Weihnachtsgeld.