Vor Änderungskündigung sind andere Beschäftigungsmöglichkeiten zu prüfen
Reduzierung der Arbeitszeit durch Änderungskündigung
Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15.11.2018, Aktenzeichen 10 Sa 630/18
Bevor eine Änderungskündigung zur Reduzierung der Arbeitszeit ausgesprochen wird, hat die Arbeitgeberin zu prüfen, ob dem betroffenen Arbeitnehmer andere Arbeiten zugewiesen werden können.