Außerdienstliche Betriebsratstätigkeit – Vergütung
Vergütung Betriebsratstätigkeit außerhalb der Arbeitszeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.09.2018, Aktenzeichen 7 AZR 829/16
Findet Betriebsratstätigkeit außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, ist nur die Anzahl von Zeitstunden zu vergüten, die tatsächlich aufgewendet wurden.