Notwendige Beratungen bevor Kündigung bei Massenentlassungen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 18. Februar 2016, Aktenzeichen 5 Sa 1580/15

Eine Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen ist unwirksam, wenn nicht ausreichend mit dem Betriebsrat über die Vermeidung oder Einschränkung der geplanten Entlassungen sowie über Möglichkeiten, die Folgen zu mildern, beraten wurde.

Abmahnung geht vor Kündigung

Kündigung ohne Abmahnung nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 5.April 2013, Aktenzeichen 10 Sa 2339/12

Kann bereits mit einer Abmahnung die zukünftige Vertragstreue einer Mitarbeiterin erreicht werden, muss dieses Mittel zur Verhaltenssteuerung genutzt werden, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird. Eine Kündigung muss zudem mit einer Interessenabwägung verbunden werden und der Prüfung, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist.

Mehrere Kündigungen eine Kündigungsschutzklage

Eine Kündigungsschutzklage gegen mehrere Kündigungen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.12.2014, Aktenzeichen 2 AZR 163/14

Wird eine Kündigungsschutzklage fristgerecht eingereicht, umfasst der Antrag auf Kündigungsschutz weitere Kündigungen, die möglicherweise während der Kündigungsfrist folgen, und innerhalb der Frist oder mit ihrem Ablauf, Wirkung entfalten sollen. Die Arbeitgeberin muss davon ausgehen, dass die Kündigungsschutzklage zugleich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch andere Tatbestände bis zu dem in der Kündigung vorgesehenen Auflösungstermin gerichtet ist.

Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung

Rückerstattung der Fortbildungskosten unangemessen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.03.2014, Aktenzeichen 9 AZR 545/12

Es kann unangemessen sein, dass ein Arbeitnehmer seine Fortbildungskosten bei vorzeitiger Kündigung selbst zu tragen hat. Insbesondere, wenn die vertragliche Formulierung zur Rückzahlung einseitig von der Arbeitgeberin vorgegeben wurde und nicht die Interessen beider Vertragsparteien berücksichtige.

Nicht arbeiten beendet nicht den Job

Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13

Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Personenbedingte Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat nicht zwingend

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, 2 AZR 583/12

Begeht ein Polizist außerdienstlich eine Straftat, muss diese Straftat nicht zwingend der Anlass für eine Kündigung sein. Unter Betrachtung der konkreten Umstände hat die Arbeitgeberin abzuwägen, ob die Kündigung sozial gerechtfertigt ist und eine Beschäftigung an einem anderen Arbeitsplatz möglich erscheint.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Anspruch auf Urlaubsabgeltung bei Kündigung

Landesarbeitsgericht Niedersachsen, Urteil vom 13.08.2013, Aktenzeichen 9 Sa 138/13

Eine Kündigungsschutzklage dient neben der Aufrechterhaltung von direkten Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis auch der Erhaltung von Ansprüchen, die mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses fällig werden, wie etwa Urlaubsansprüchen.