Arbeitgeberin trägt gerechtfertigte Kosten des Betriebsrats

Rechtsanwaltskosten Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.11.2017, Aktenzeichen 7 ABR 43/16

Honorarkosten für einen Rechtsanwalt in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, das der Betriebsrat in Wahrnehmung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechte für erforderlich halten darf, hat die Arbeitgeberin zu erstatten.

Einwilligung für Übertragung von Unternehmerpflichten

Übertragung von Unternehmerpflichten an Arbeitnehmer nicht ohne Einwilligung

Landesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2017, Aktenzeichen 2 Sa 867/17

Möchte eine Arbeitgeberin eine zuverlässige, fachkundige Person mit Unternehmerpflichten beauftragen, hat sie zuvor die Zustimmung dieser Person einzuholen.

Angemessener Zuschlag für die Nachtschicht

Angemessener Nachtzuschlag für die Nachtwache

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.12.2017, Aktenzeichen 11 Sa 1195/17

Nachtzuschlag soll in einem gewissen Umfang die Arbeitnehmer für die mit Nachtarbeit verbundenen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und die erschwerte Teilhabe am sozialen Leben entschädigen sowie Arbeitgeber dazu bewegen, Nachtarbeit zu vermeiden.

Keine Benachteiligung für schwerbehinderte Beschäftigte

Verbot der Benachteiligung wegen körperlicher Schwerbehinderung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.09.2017, Aktenzeichen 8 AZR 492/16

Arbeitgeber dürfen schwerbehinderte Beschäftigte nicht wegen ihrer Behinderung benachteiligen. Der Anspruch auf Entschädigung wegen körperlicher Behinderung setzt einen Verstoß gegen das Benachteiligungsverbot voraus, das sowohl unmittelbare als auch mittelbare Benachteiligungen verbietet, wozu auch die Benachteiligung wegen einer Behinderung zählt.

Zustimmung des Arbeitnehmers bei Betriebsspaltung

Wahlrecht des Arbeitsverhältnisses bei Betriebsaufspaltung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.10.2017, Aktenzeichen 8 AZR 63/16

Im Fall der Betriebsaufspaltung muss der Arbeitnehmer dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses zustimmen. Fehlt die Zustimmung, hat der Arbeitnehmer das Wahlrecht, mit welchem der übernehmenden Rechtsträger das Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird.

Gesamtbetriebsrat hat hier keine Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats beim Gesundheitsschutz

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2017, Aktenzeichen 1 ABR 59/15

Die Ausübung der Mitbestimmungsrechte nach dem Betriebsverfassungsgesetz obliegt grundsätzlich dem von den Arbeitnehmern unmittelbar gewählten Betriebsrat. Der Gesamtbetriebsrat ist nur für Angelegenheiten zuständig, die das Gesamtunternehmen oder mehrere Betriebe betreffen und nicht durch die einzelnen Betriebsräte innerhalb ihrer Betriebe geregelt werden können.

Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz

Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz im Betrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 28.03.2017 Aktenzeichen 1 ABR 25/15

Die Mitbestimmung des Betriebsrats knüpft beim Gesundheitsschutz der Beschäftigten an das Vorliegen von Gefährdungen an, die entweder feststehen oder im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung festzustellen sind. Damit eine Einigungsstelle ihren Regelungsauftrag beim Gesundheitsschutz wahrnehmen kann, müssen zumindest konkrete Gefährdungen festgestellt worden sein.

Kein Arbeitsverhältnis für Geschäftsführer

Ein Geschäftsführer steht nicht im Arbeitsverhältnis zur Arbeitgeberin

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 25.10.2017, Aktenzeichen 3 Sa 61/17

Wird ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer bestellt, nimmt er eine Organstellung wahr. Mit dem Abschluss eines Geschäftsführerdienstvertrages wird das bisherige Arbeitsverhältnis des Arbeitnehmers aufgehoben.