Versetzung ändert nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Unbefristetes Arbeitsverhältnis durch Änderungsvertrag bei Vertretung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.05.2017, Aktenzeichen 7 AZR 301/15

Ein befristetes Arbeitsverhältnis kann nur mit einem Änderungsvertrag unbefristet werden. Eine Versetzung hingegen ändert nicht die Befristung des Arbeitsverhältnisses.

Betriebsvereinbarung nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz

Anspruch auf pauschale Abgeltung etwaiger Rentennachteile

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 27.04.2017, Aktenzeichen 21 Sa 2016/16

Werden in einer Betriebsvereinbarung für verschiedene Arbeitnehmergruppen unterschiedliche Leistungen vorgesehen, verlangt der betriebsverfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz, dass diese Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist.

Bezahlung ungeplanter Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Anspruch auf Überstundenzuschlag für ungeplante Überstunden in Teilzeitbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.03.2017, Aktenzeichen 6 AZR 161/16

Für ungeplante Überstunden, die über die tägliche Arbeitszeit hinaus abweichend vom Schichtplan angeordnet werden, steht den betroffenen Arbeitnehmern Überstundenzuschlag zu, unabhängig davon ob sie in Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt sind.

Verspätete Lohnzahlung – Schadenersatz

Schadenersatz wegen verspäteter Lohnzahlung

Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 28.03.2017, Aktenzeichen 3 Sa 475/14

Entsteht ein Vermögensschaden durch den Wegfall der Zahlung von Sozialleistungen, ist die Arbeitgeberin zu Schadenersatz verpflichtet, falls eine verspätete Lohnzahlung die direkte Ursache für den Wegfall darstellt.

Versetzung erfordert Zustimmung Betriebsrat

Zustimmung des Betriebsrats bei Versetzung erforderlich

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 28.04.2017, Aktenzeichen 9 TaBV 78/16

Ein neuer bzw. freier innerbetrieblicher Arbeitsplatz ist auf Verlangen des Betriebsrats innerbetrieblich auszuschreiben, um eine Besetzung mit einem vorher ausgewählten Mitarbeiter zu verhindern.

Diese verhaltensbedingte Kündigung ist sozial ungerechtfertigt

Verhaltensbedingte Kündigung nach mehreren Abmahnungen sozial nicht gerechtfertigt

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 24.04.2017, Aktenzeichen 4 Sa 876/16

Die Interessenabwägung im Einzelfall kann auch nach mehreren Abmahnungen eine verhaltensbedingte Kündigung als sozial nicht gerechtfertigt gelten lassen.

Befristetes Arbeitsverhältnis – Feststellungsklage der Arbeitgeberin unzulässig

Feststellungsklage der Arbeitgeberin zur Befristung unzulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.02.2017, Aktenzeichen 7 AZR 153/15

Eine Feststellungsklage der Arbeitgeberin ist dann unzulässig, wenn die Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsvertrages oder Eintritt oder Zweckerreichung einer Zweckbefristung geklärt werden sollen.