Rechtsmissbrauch führt nicht zur Unwirksamkeit des befristeten Arbeitsverhältnisses

Mehrfache Befristung des Arbeitsverhältnisses kann rechtsmissbräuchlich sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.01.2014, Aktenzeichen 7 AZR 243/12

 Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund ist bis zu einer Zeitdauer von zwei Jahren zulässig. Innerhalb dieses Zeitraums sind maximal drei Verlängerungen des Arbeitsverhältnisses erlaubt. Wird bei einem verbundenen Arbeitgeber die Befristung fortgesetzt, kann sie rechtsmissbräuchlich sein.

Flashmob kann Streik unterstützen

Streikbegleitender Flashmob ist Arbeitskampf

Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 26.04.2014, Aktenzeichen 1 BvR 3185/09

Gewerkschaftlich organisierte Flasmobs sind generell ein zulässiges Mittel des Arbeitskampfes. Als streikbegleitende Aktionen der Gewerkschaft, mit denen tarifliche Ziele verfolgt werden, fallen Flashmobs unter den Schutzbereich von Artikel 9 Absatz 3 des Grundgesetzes urteilte das Bundesverfassungsgericht.

Befristeter Arbeitsvertrag gilt dauerhaft wegen Vorbeschäftigung

Unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 21.02.2014, Aktenzeichen 7 Sa 64/13

Entgegen der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) besteht nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg ein unbefristetes Vorbeschäftigungsverbot für befristete Arbeitsverhältnisse. Das Vorbeschäftigungsverbot nach § 14 Abs. 2 Satz 2 TzBfG (Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge) bestehe zeitlich unbeschränkt. Das Vorbeschäftigungsverbot sei verfassungsgemäß.

Betriebsratssitzung kann über unvollständige Tagesordnung beschliessen

Betriebsratssitzung ist ohne vorherige Tagesordnung beschlussfähig

Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.02.2014, Aktenzeichen 7 AS 6/13

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) revidierte in dieser Entscheidung seine bisherige Rechtsprechung. Der Betriebsrat ist nun auch dann beschlussfähig, wenn der Tagesordnungspunkt nicht vorher in der Einladung erwähnt wurde und nicht alle Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung anwesend sind.

Betriebsbedingte Kündigung bedarf Sozialauswahl

Betriebsbedingte Kündigung ohne Sozialauswahl unwirksam

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 28.01.2014, Aktenzeichen 1 Sa 230/13

Bevor ein Außendienstmitarbeiter betriebsbedingt gekündigt wird, ist die soziale Rechtfertigung der Kündigung zu prüfen. Vertriebsmitarbeiter mit gleichen Aufgaben in anderen Vertriebsbezirken sind für die Sozialauswahl betrachtbar, wenn der Arbeitsvertrag keine Einschränkung auf ein Vertriebsgebiet enthält.

Rente nach Altersteilzeit

Altersteilzeit muss in Rente münden

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25.02.2014, Aktenzeichen  L 13 AL 283/12

Wird ein Altersteilzeitvertrag abgeschlossen, muss sich an das Ende der Altersteilzeit der Bezug der Altersrente anschließen. Wird hingegen nach der Altersteilzeit Arbeitslosengeld beantragt, so widerspricht dieses Verhalten dem Zweck des Altersteilzeitgesetzes.

Kündigung – befristeter Arbeitsvertrag

Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.März 2014, Aktenzeichen C-38/13

Währt ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so darf sich die Kündigungsfrist bei vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen nicht von der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden.