Urlaubsanspruch verfällt bei jahrelanger Krankheit
Urlaubsanspruch besteht nur bis zum 31. März des zweiten auf das jeweilige Urlaubsjahr folgenden Jahres
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.November 2013, Aktenzeichen 9 AZR 646/12
Ist ein Arbeitnehmer mehrere Jahre arbeitsunfähig erkrankt, so besteht sein Urlaubsanspruch nicht unbegrenzt fort.