Dienstvertrag oder Arbeitnehmerüberlassung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.09.2016, Aktenzeichen 9 AZR 735/15
Die Arbeitnehmerüberlassung ist dadurch gekennzeichnet, dass Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt, in den Betrieb des Entleihers eingegliedert werden und Arbeiten nach dessen Interesse und seinen Anweisungen ausführen.