Umkleidezeiten unterliegen dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.11.2015, Aktenzeichen 1 ABR 76/13

Umkleidezeiten für besonders auffällige Dienstkleidung können als betriebliche Arbeitszeit gelten. Als besonders auffällig gilt die Arbeitskleidung, wenn die Arbeitnehmer anhand ihrer Dienstkleidung im öffentlichen Raum als Mitarbeiter des Unternehmens ihrer Arbeitgeberin identifiziert werden können.

Keine betriebsbedingte Kündigungen während Verhandlungen über Interessenausgleich

Untersagung betriebsbedingter Kündigungen während Verhandlungen über Interessenausgleich

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 22.01.2016, Aktenzeichen 20 BVGa 768/16

Dem Betriebsrat steht nach aktueller Rechtsprechung ein Anspruch auf Unterlassung einer Betriebsänderung, etwa in Form von Massenentlassungen, bis zum Zustandekommen oder Scheitern eines Interessenausgleiches zu. Der Verhandlungsanspruch hinsichtlich eines Interessenausgleiches wird damit gewahrt und nicht durch einseitige Handlungen der Arbeitgeberin unmöglich gemacht.

Restmandat des Betriebsrats

Mandat des Betriebsrats nach Betriebsschließung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 13.07.2015, Aktenzeichen 16 TaBVGa 165/14

Ein Betriebsrat bleibt so lange im Amt, wie dies zur Wahrnehmung der im Zusammenhang mit dem Untergang eines Betriebs durch Stilllegung, Spaltung oder Zusammenlegung stehenden Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte erforderlich ist.

Urlaubsrechtliche Einheit mehrerer Arbeitsverhältnisse

Urlaubsanspruch bei kurzzeitiger Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.10.2015, Aktenzeichen 9 AZR 224/14

Wird zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmer noch vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein neuer Arbeitsvertrag nach kurzzeitiger Unterbrechung vereinbart, so gelten beide Vertragsverhältnisse als urlaubsrechtliche Einheit.

Rechtsmissbrauch befristeter Arbeitsverträge

Aneinanderreihung sachgrundlos befristeter Arbeitsverträge

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.06.2015, Aktenzeichen 7 AZR 474/13

Schließen mehrere rechtlich und tatsächlich verbundene Vertragsarbeitgeber in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverträge mit einem Arbeitnehmer ausschließlich deshalb ab, um auf diese Weise über die nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG (Teilzeit- und Befristungsgesetz) vorgesehenen Befristungsmöglichkeiten hinaus sachgrundlose Befristungen aneinanderreihen zu können, gilt dies als Rechtsmissbrauch.

Unwirksame sachgrundlose Befristung bei mündlicher Verlängerung

Befristete Arbeitsverträge bedürfen der Schriftform

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 19. August 2014, Aktenzeichen 13 Sa 434/14

Eine sachgrundlose Befristung des Arbeitsverhältnisses ist unwirksam, wenn die Verlängerung der Befristung mündlich vereinbart wurde. Das gilt selbst dann, wenn der schriftliche Arbeitsvertrag wenige Tage später unterschrieben wurde. Eine Unterbrechung von einem Tag genügt, die weitere Befristung unwirksam zu machen.

Kriterien für Massenentlassungen

Auslegung der Kriterien für Massenentlassungen

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.05.2015, Aktenzeichen  C-392/13

Ein Unternehmen darf nicht anstelle eines Betriebes als Referenzeinheit für Massenentlassungen gewählt werden, wenn damit die Kriterien einer Massenentlassung unterlaufen werden.

Fehlerhafte Sozialauswahl

Fehlerhafte Sozialauswahl bei der Bildung von Altersgruppen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 26.03.2015, Aktenzeichen 2 AZR 478/13

Wird von der Ausnahmeregelung zur Bildung von Altersgruppen für die Sozialauswahl gebrauch gemacht, so muss die vorgenommene Altersstrukturierung tatsächlich dazu geeignet sein die bestehende Personalstruktur zu sichern.

Mitbestimmung bei betrieblichen Meldeverfahren

Betriebliche Meldeverfahren sind mitbestimmungspflichtig

Landesarbeitsgericht München, Urteil vom 04.09.2014, Aktenzeichen 2 TaBV 50/13

Wird in einem Unternehmen ein Verhaltenskodex eingeführt, sind die dort bestimmten betrieblichen Meldeverfahren nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) mitbestimmungspflichtig. Kann für einen internationalen Konzern in Deutschland kein Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat errichtet werden, weil die Konzernführung im Ausland ansässig ist, so ist der Betriebsrat für die Durchsetzung des Mitbestimmungsrechts zuständig.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze – Zuständigkeit der Gremien und Inhalt der Mitbestimmung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.03.2015, Aktenzeichen 1 ABR 48/13

Werden Beurteilungsverfahren auf der Grundlage von Mitarbeitergesprächen vollzogen, sind diese vom Mitbestimmungsrecht erfasst.