Kündigung – befristeter Arbeitsvertrag

Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.März 2014, Aktenzeichen C-38/13

Währt ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so darf sich die Kündigungsfrist bei vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen nicht von der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden.

Schwerbehindertenvertretung muss bei Bewerbung angehört werden

Schwerbehindertenvertreter muss angehört werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22. August 2013, Aktenzeichen 8 AZR 574/12

Bewirbt sich ein Schwerbehinderter um eine Stelle, muss die Schwerbehindertenvertretung zwingend angehört werden. Weder der Arbeitgeberin noch der Schwerbehindertenvertretung steht es zu, diese Pflicht zu verletzen.

Mitglied im Betriebsrat mit befristetem Arbeitsverhältnis

Aufnahme in Betriebsrat keine Gewähr für unbefristetes Arbeitsverhältnis

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 5.November 2013, Aktenzeichen 7 Sa 1007/13

Während seines 4. aufeinanderfolgend befristeten Arbeitsverhältnisses wurde ein Lagerarbeiter Mitglied im Betriebsrat. Die Mitgliedschaft im Betriebsrat ist jedoch kein Grund, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden. Für die Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist die Gesamteinschätzung der Arbeitsleistung des Arbeitnehmers von Bedeutung. Eine nichterfolgte Übernahme wegen einer Betriebsratstätigkeit wäre hingegen eine nicht hinnehmbare Benachteiligung. Für die Annahme, dass die Übernahme wegen der Betriebsratstätigkeit nicht erfolgte, wurden keine ausreichenden Beweise vorgelegt.

Innerbetriebliche Stellenausschreibung für Leiharbeitnehmer

Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013, Aktenzeichen 1 ABR 25/12

Sollen Arbeitsplätze im Betrieb mit Leiharbeitnehmern besetzt werden, ist eine innerbetriebliche Ausschreibung erforderlich. Die innerbetriebliche Ausschreibung ist selbst dann erforderlich, wenn die Arbeitsplätze nur vorübergehend mit Leiharbeitnehmern besetzt werden sollen.

Keine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen möglich

Außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen unzulässig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2013, Aktenzeichen 2 AZR 295/12

Eine außerordentliche Kündigung aus betrieblichen Gründen ist gegenüber einem ordentlich kündbaren Arbeitnehmer unzulässig.

Befristeter Arbeitsvertrag ungültig

Befristung im Arbeitsvertrag unbegründet

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11.09.2013, Aktenzeichen 7 AZR 107/12

Die Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist ungültig, wenn beim Abschluss des Arbeitsvertrages nicht eindeutig der Wegfall der Arbeitsaufgabe erkennbar ist. Die Befristung eines Arbeitsauftrages gegenüber der Arbeitgeberin ist kein Grund das unternehmerische Risiko auf Beschäftigte abzuwälzen.

Betriebsvereinbarung hebelt Tarifvertrag nicht aus

Tarifvertrag geht vor Betriebsvereinbarung

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 30.Oktober 2013, Aktenzeichen 7 TaBV 56/13

Regelungen über Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die im Tarifvertrag geregelt sind, können nicht durch anderslautende Regelungen in Betriebsvereinbarungen ersetzt werden, es sei denn, der Tarifvertrag lässt dies ausdrücklich zu. (Siehe § 77 Abs. 3 BetrVG)

Leiharbeitnehmer nicht auf Dauerarbeitsplätzen

Arbeitnehmerüberlassung nicht für Dauerarbeitsplätze

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 31.Juli 2013, Aktenzeichen 4 Sa 18/13

Dauerarbeitsplätze dürfen nicht in Form einer Arbeitnehmerüberlassung besetzt werden. Wird dennoch ein Dauerarbeitsplatz per Arbeitnehmerüberlassung besetzt, entsteht nach § 10 Satz 1 AÜG ein Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Entleiher.