Kündigung – befristeter Arbeitsvertrag
Kündigungsfrist eines befristeten Arbeitsvertrages
Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 13.März 2014, Aktenzeichen C-38/13
Währt ein befristetes Arbeitsverhältnis länger als 6 Monate, so darf sich die Kündigungsfrist bei vergleichbaren Beschäftigungsbedingungen nicht von der Kündigungsfrist eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses unterscheiden.