Reisezeit zum Einsatzort = Arbeitszeit

Reisezeiten gelten als Arbeitszeit

Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 06.08.2019, Aktenzeichen 2 Sa 57/19

Für den Begriff der Arbeit kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer tatsächlich Arbeitsleistungen erbringt. Auch das Bereithalten zur Aufnahme der Arbeit zählt zur Arbeitszeit. Entscheidend ist allein, ob der Arbeitnehmer die Zeit aufwenden muss, um im ausschließlichen Arbeitgeberinteresse am Zielort die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen.

Unterrichtung Wirtschafsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten

Unterrichtung Wirtschaftsausschuss

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.12.2019, Aktenzeichen 1 ABR 25/18

Unternehmen haben den Wirtschaftsausschuss anhand aussagekräftiger Unterlagen über die wirtschaftlichen Angelegenheiten des Unternehmens zu unterrichten.

Auch Kurzeinsatz von Leiharbeitnehmern berührt das Mitbestimmungsrecht

Mitbestimmung bei Kurzeinsatz von Leiharbeitnehmern

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 22.10.2019, Aktenzeichen 1 ABR 17/18

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats umfasst bei Personaleinsatzplänen neben Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie der Lage der Pausen, auch die Bestimmung des Personenkreises, der seine Arbeitsleistung danach zu erbringen hat, selbst wenn der Personenkreis Arbeitnehmer umfasst, die für einen Tag zur Arbeitsleistung überlassen werden.

Massenentlassungsanzeige fehlerhaft – Kündigung unwirksam

Kündigung wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13. Februar 2020, Aktenzeichen 6 AZR 146/19

Wird der Betriebsbegriff nicht entsprechend der Massenentlassungsrichtlinie (MERL) gemäß Artikel 3 der Richtlinie 98/59/EG angewandt, kann die Massenentlassungsanzeige unwirksam sein.

Gefahr einer Kettenbefristung

Sachgrundlose Befristung bei Vorbeschäftigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.06.2019, Aktenzeichen 7 AZR 548/17

Die Gefahr einer Kettenbefristung ist gegeben, wenn zwischen den Parteien bereits zuvor ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeit noch nicht aufgenommen hat, zum Beispiel weil er im Zeitpunkt des vereinbarten Vertragsbeginns arbeitsunfähig erkrankt war oder unentschuldigt der Arbeit ferngeblieben ist.

Mitbestimmung Betriebsrat bei Arbeitssicherheit

Zuständigkeit der Einigungsstelle im Bereich der Arbeitssicherheit

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 16.12.2019, Aktenzeichen 1 TaBV 27/19

Für die Einsatzzeiten und Aufgaben des Betriebsarztes und der Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der örtliche Betriebsrat zuständig, nicht der Gesamtbetriebsrat.