Vorsorglicher Urlaub bei fristloser Kündigung
Urlaubsgewährung bei fristloser Kündigung
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.08.2020, Aktenzeichen 9 AZR 612/19
Die Arbeitgeberin kann einen wirksamen Urlaub vorsorglich für den Fall gewähren, dass eine von ihr erklärte außerordentliche Kündigung das Arbeitsverhältnis nicht auflöst. Sie muss in diesem Fall eindeutig zum Ausdruck bringen, der Arbeitnehmer werde zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub endgültig von der Arbeitspflicht befreit. Das Urlaubsentgelt ist entweder vor Antritt des Urlaubs zahlen oder dessen Zahlung vorbehaltlos zuzusagen.