Kündigungsschutzgesetz im Kleinbetrieb nicht anwendbar

Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 02.03.2017, Aktenzeichen 2 AZR 427/16

Sind zwei Betriebsstätten mit gleicher Arbeitgeberin als eigenständige Betriebe mit jeweils weniger als 10 Mitarbeitern zu betrachten, so kann das Kündigungsschutzgesetz nicht für beide Betriebsstätten als einheitlicher Betrieb angewandt werden.

Widerruf Weihnachtsgeld bei wirtschaftlicher Notlage

Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.01.2017, Aktenzeichen 1 AZR 774/14

Ist der Widerruf der Zahlung von Weihnachtsgeld im Falle einer wirtschaftlichen Notlage im Arbeitsvertrag vereinbart, darf die Arbeitgeberin die Zahlung dann widerrufen, wenn die Notlage tatsächlich eintritt.

Gleichstellungsklausel mit dynamischer Anpassung

Gleichstellungsabrede Tarifvertrag

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 17.03.2017, Aktenzeichen 6 Sa 982/16

Eine Gleichstellungsklausel gilt mit ihrer dynamischen Anpassung so weit, wie bei einem tarifgebundenen Arbeitnehmer. Die Dynamik endet, wenn die Arbeitgeberin wegen des Wegfalls der eigenen Tarifgebundenheit nicht mehr an künftige Tarifentwicklungen gebunden ist. Die in Bezug genommenen Tarifverträge sind nur noch statisch anzuwenden.

Betriebsbedingte Kündigung im Rahmen von Massenentlassungen

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.07.2016, Aktenzeichen 9 Sa 484/16

Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen dürfen erst dann ausgesprochen werden, nachdem das Konsultationsverfahren mit dem Betriebsrat abgeschlossen ist. Im Rahmen einer Betriebsänderung wird die Konsultationspflicht regelmäßig dann erfüllt, wenn die Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich abgeschlossen hat und erst danach Kündigungen ausspricht.

Vergleich für befristetes Arbeitsverhältnis nur gerichtlich wirksam

Außergerichtlicher Vergleich rechtfertigt nicht ein befristetes Arbeitsverhältnis

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.03.2017, Aktenzeichen 7 AZR 369/15

Hat das Gericht am Abschluss des Vergleichs nicht durch einen eigenen Vergleichsvorschlag verantwortlich mitgewirkt, ist das durch den Vergleich der Parteien zustande gekommene befristete Arbeitsverhältnis unwirksam.

Kollektivvertrag gilt nach Betriebsübergang zunächst weiter

Geltung von Tarifverträgen nach Betriebsübergang

Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 27. April 2017, Aktenzeichen C-680/15 und C-681/15

Im Rahmen eines Betriebsüberganges gehen die Rechte und Pflichten des Veräußerers, die sich aus dem bestehenden Arbeitsvertrag bzw. Arbeitsverhältnis ergeben, auf den Erwerber über. Die im Kollektivertrag vereinbarten Arbeitsbedingungen sind vom Erwerber solange in gleichem Maße aufrecht zu erhalten wie beim Veräußerer, bis der Kollektivvertrag abgelaufen oder gekündigt wurde, oder ein anderer Kollektivvertrag angewendet wird.    

Betriebsrat unterliegt Begründungspflicht für Zustimmungsverweigerung

Betriebsrat muss Gründe für Zustimmungsverweigerung nennen

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2016, Aktenzeichen 1 ABR 22/14

Es ist nicht möglich, durch eine Betriebsvereinbarung einen Betriebsrat von seiner Begründungspflicht für die Zustimmungsverweigerung zu befreien.

Betriebliche Facebook-Seite kann der Mitbestimmung unterliegen

Mitbestimmung bei betrieblicher Facebook-Seite

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 13.12.2016, Aktenzeichen 1 ABR 7/15

Können Besucher über eine betriebliche Facebook-Seite Postings zum Verhalten und zur Leistung von Mitarbeitern öffentlich einstellen, handelt es sich um eine technische Einrichtung zur Überwachung von Mitarbeitern, die der betrieblichen Mitbestimmung unterliegt.

Höhe einer Sonderzahlung durch schlüssiges Verhalten bestimmt

Höhe einer Sonderzahlung kann sich an ausgezahlter Rate bemessen

Landesarbeitsgericht Hamburg, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 8 Sa 43/15

Wurde ein jährlich regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld üblicherweise in zwei Raten ausgezahlt, kann die Auszahlung der ersten Rate die verbindliche Festlegung der Höhe der Sonderzahlung und damit auch der zweiten Rate bedeuten.