Betriebsrat – Mitbestimmungsrecht bei Vergütung

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Bundesarbeitsgericht, Aktenzeichen 1 ABR 57/12, Urteil vom 14.01.2014

Findet eine Änderung der vereinbarten Gewinnbeteiligung für Mitarbeiter statt, so hat der Betriebsrat ein Recht auf Mitbestimmung. Entlohnungen, die integraler Bestandteil des Vergütungssystems sind, unterliegen der Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats.

Bonuszahlung kann trotz Freiwilligkeit zwingend sein

Freiwillige Leistung ohne Rechtsanspruch gilt als allgemeine Geschäftsbedingung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.03.2014, Aktenzeichen 10 AZR 622/13

Ein Freiwilligkeitsvorbehalt in Dienstvereinbarungen kann vom Arbeitgeber nicht beliebig dahingehend ausgelegt werden ob überhaupt eine Bonuszahlung erfolgt. Wurde eine Dienstvereinbarung abgeschlossen, entsteht eine zwingende Wirkung. Es muss ein Bonusetat vorgehalten werden der ausreicht, die zu vergütenden Leistungen zu honorieren.

Nicht arbeiten beendet nicht den Job

Nichterscheinen zur Arbeit ist grundsätzlich keine Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.04.2013, Aktenzeichen 8 AZR 130/13

Kommt ein Arbeitnehmer nicht seiner Arbeitspflicht nach, bedeutet dieser Umstand nicht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses.

Gleicher Lohn für Leiharbeiter

Gleiches Einkommen bei Arbeitnehmerüberlassung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.02.2014, 5 AZR 1047/12

Beschäftigte, die im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung tätig sind, haben den Anspruch auf gleiche Entlohnung wie ein vergleichbarer Arbeitnehmer (Equal-Pay). Gibt es beim Entleiher keine vergleichbaren Arbeitnehmer, so hat der Entleiher Auskunft zu gewähren, zu welchen Bedingungen er eigenes Personal an diesem Arbeitsplatz beschäftigen würde.

Tariflohn ist unverzichtbar

Verzicht auf Tariflohn ist unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.02.2014, Aktenzeichen 4 AZR 317/12

Der tarifvertragliche Anspruch auf Lohnleistungen kann nicht durch einen einzelvertraglichen Verzicht aufgehoben werden. Der Verzicht ist selbst dann unwirksam, wenn er erst nach einem Betriebsübergang ausgesprochen wurde.

Keine fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund

Fristlose Kündigung ohne wichtigen Grund unwirksam

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 24.20.2013, Aktenzeichen 2 AZR 1078/12

Basiert eine fristlose Kündigung nicht auf einem wichtigen Grund, ist sie unwirksam. Die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund setzt voraus, dass eine massive Vertragsverletzung vorliegt, die es nicht erlaubt, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung beidseitiger Interessen, das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Kündigungsfrist fortzusetzen.