Sozialplan – Abfindung bei Insolvenz
Abfindung – Ansprüche aus Sozialplan bei Insolvenz
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.Oktober 2013, Aktenzeichen 5 Sa 823/13
Ansprüche aus einem Sozialplan werden im Rahmen eines Insolvenzverfahrens als nachrangige Forderungen bedient. Solange nicht alle Verbindlichkeiten aus der Insolvenz eindeutig ermittelt wurden, können die Ansprüche aus dem Sozialplan nicht verjähren.