Betriebsübergang unwirksam – Arbeitsverhältnis besteht fort
Fortbestand Arbeitsverhältnis nach unwirksamen Betriebsübergang
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25.01.2018, Aktenzeichen 8 AZR 308/16
(Parallelentscheidung zum Urteil des Gerichts vom 25.01.2018, 8 AZR 309/16)
Geht ein Arbeitsverhältnis infolge eines unwirksamen Betriebsübergangs nicht auf den Erwerber über, bleibt das Arbeitsverhältnis mit der bisherigen Arbeitgeberin bestehen.