Kündigung in der Regel nur nach Abmahnung

Kündigung ohne vorherige Abmahnung nicht wirksam

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 05.05.2017, Aktenzeichen 14 Sa 608/16

Bevor eine außerordentliche oder ordentliche, fristgemäße Kündigung wegen einer Vertragspflichtverletzung ausgesprochen wird, ist regelmäßig eine Abmahnung erforderlich. Bei Vertragspflichtverletzungen durch steuerbares Verhalten des Arbeitnehmers ist grundsätzlich anzunehmen, dass sein künftiges Verhalten schon durch die Androhung von Folgen für den Bestand des Arbeitsverhältnisses positiv beeinflusst werden kann.

Befristung ohne Sachgrund bei Vorbeschäftigung

Wirksamkeit einer sachgrundlosen Befristung bei Vorbeschäftigung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 11.07.2017, Aktenzeichen 8 Sa 1578/16

Die sachgrundlose Befristung eines Arbeitsverhältnisses ist rechtsunwirksam, wenn bereits ein Arbeitsverhältnis mit derselben Arbeitgeberin bestanden hatte. Dabei ist es unerheblich, wie lange das vorherige Arbeitsverhältnis zeitlich zurückliegt.

Befristete Vertretung bei anderweitigem Einsatz im Unternehmen

Befristete Vertretung eines Stammarbeitnehmers

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.04.2017, Aktenzeichen 7 AZR 436/15

Der Sachgrund der Vertretung eines Stammarbeitnehmers kommt bei einem anderweitigen Einsatz im Unternehmen nur in Betracht, wenn die Arbeitgeberin die damit verbundene Umorganisation unmittelbar oder mittelbar mit einer befristeten Neueinstellung verknüpft, der befristet beschäftigte Arbeitnehmer also unmittelbar für die anderweitig eingesetzte Stammkraft beschäftigt wird oder sich die Verbindung zu diesem anderweitigen Einsatz durch eine Vertretungskette vermittelt.

Wann ist eine Betriebsratswahl nichtig?

Betriebsratswahl nur in Ausnahmefällen nichtig

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 19.11.2003, Aktenzeichen 7 ABR 24/03

Die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen anzunehmen, in denen gegen allgemeine Grundsätze jeder ordnungsgemäßen Wahl in so hohem Maße verstoßen worden ist, dass auch der Anschein einer dem Gesetz entsprechenden Wahl nicht mehr vorliegt. Es muss ein sowohl offensichtlicher als auch besonders grober Verstoß gegen Wahlvorschriften vorliegen.

Wann ist eine betriebsbedingte Kündigung sozial gerechtfertigt?

Wirksamkeit einer betriebsbedingten Änderungskündigung

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.05.2017, Aktenzeichen 2 AZR 606/16

Eine betriebsbedingte Änderungskündigung ist sozial gerechtfertigt, wenn das Beschäftigungsbedürfnis für den Arbeitnehmer zu den bisherigen Vertragsbedingungen entfallen ist und die Arbeitgeberin sich darauf beschränkt hat, solche Änderungen vorzuschlagen, die der Arbeitnehmer billigerweise hinnehmen muss.

Änderung einer Stellenbeschreibung verhindert nicht den Beschäftigungsanspruch

Beschäftigungsanspruch nach Änderung einer Stellenbeschreibung

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2016, Aktenzeichen 3 Sa 262/16

Eine Arbeitgeberin kann nicht einseitig den Inhalt der arbeitsvertraglich geschuldeten Tätigkeiten durch die Änderung einer Stellenbeschreibung verändern.

Betriebliches Eingliederungsmanagement und Billiges Ermessen

Billiges Ermessen bei betrieblichem Eingliederungsmanagement

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 22.11.2016, Aktenzeichen 15 Sa 76/15

Überschreitet die Arbeitgeberin mit ihrer Anweisung die Grenzen billigen Ermessens, kann eine innerbetriebliche Umsetzung unwirksam sein.