Entspricht eine Freistellung von der Arbeit einer Weiterbeschäftigung?
Arbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 30.09.2016, Aktenzeichen 9 Sa 812/16
Wird eine Freistellung zur Vermeidung der Vollstreckung der Weiterbeschäftigung zwischen Arbeitgeberin und Mitarbeiter vereinbart, kann die Freistellung einer tatsächlich erfolgten Weiterbeschäftigung entsprechen.