Mitbestimmung Betriebsrat bei Auflagen für ärtzliches Attest

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Attest-Auflagen

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 19.06.2012, 3 TaBV 2149/11

Die Arbeitgeberin verlangte von einzelnen Arbeitnehmern in bestimmten Fällen die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Dieses Recht der Arbeitgeberin ist in einem Manteltarifvertrag verankert. Der Betriebsrat machte sein Mitbestimmungsrecht gelten. Da es sich um mehrere Fälle mit weitgehend gleichem Hintergrund handele, seien die Auflagen der Arbeitgeberin mitbestimmungspflichtig.

Betriebsrat sorgt für Einhaltung der Vorgaben für Überstunden

Mitbestimmung des Betriebsrats bei Überstunden

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 12.06.2012, 12 Ta 95/12

Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat die Einhaltung der betrieblichen Mitbestimmung bezüglich der Arbeitszeitregelung im Rahmen des Arbeitszeitkontos für Arbeitnehmer.

Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Notwendige Betriebsratsschulung muss bezahlt werden

Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2012, 16 TaBV 226/11

Einem neuen Betriebsratsmitglied wurde über einen Zeitraum von insgesamt drei Wochen in gewerkschaftlich organisierten Seminaren Grundlagenwissen der Betriebsratsarbeit vermittelt. Die Arbeitgeberin hielt einen Zeitraum von maximal zwei Wochen für eine Grundlagenschulung als angemessen und verweigerte die Zahlung von Schulungskosten.

Fehlender Interessenausgleich – Nachteilsausgleich

Anspruch auf Nachteilsausgleich bei Betriebsstilllegung

Arbeitsgericht Solingen, Urteil vom 24.04.2012, 1 Ca 1520/11

Eine Einkäuferin war gleichzeitig stellvertretende Betriebsratsvorsitzende. Sie wurde aufgrund einer Betriebsänderung entlassen. Ein Interessenausgleich wurde nicht geschlossen und von der Arbeitgeberin nicht ausreichend versucht. Die Einigungsstelle wurde nicht angerufen. Daraus ergibt sich der Anspruch auf Nachteilsausgleich.

Rechtsanwaltskosten für Betriebsrat werden erstattet

Betriebsrat hat Anspruch auf Kostenerstattung für Rechtsanwalt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.07.2012, 7 ABR 23/11

Der Betriebsrat darf einen Rechtsanwalt beauftragen, um einen nicht personalisierten Internetzugang für alle Mitarbeiter des Betriebsrates durchzusetzen. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt die Arbeitgeberin.