Zustimmung Betriebsrat durch Arbeitsgericht ersetzt

Zustimmung des Betriebsrates zur Einstellung

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 16.02.2011, 9 TaBV 93/10

Ein Dienstleistungsunternehmen der Passagier- und Gepäckkontrolle beabsichtigte, für ein Jahr befristet, die Neueinstellung von 4 Mitarbeitern in Teilzeit. Im Rahmen des Mitbestimmungsrechts nach § 99 BetrVG wurde die Zustimmung des Betriebsrates beantragt. Der Betriebsrat verweigerte seine Zustimmung. Der Betriebsrat befürchtete, dass bereits beschäftigte Arbeitnehmer nicht mehr im bisherigen Umfang eingesetzt würden und sie Nachteile erlitten, weil ihnen durch die Neueinstellungen Stundenaufstockungen verwehrt würden. Auf Antrag der Arbeitgeberin wurde die Zustimmung des Betriebsrates ersetzt.

Betriebsrat bekommt keine Einsicht in EDV-Protokolle

Betriebsrat hat keinen Anspruch auf Einsicht in EDV-Protokolle des Arbeitgebers

Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 07.03.2012, 4 TaBV 11/12

Ein Betriebsrat stellte den Zugriff des Arbeitgebers auf seine Dateien fest, die sich auf dem Betriebsratslaufwerk im EDV-System des Unternehmens befinden. Mit einer einstweiligen Verfügung erwirkte der Betriebsrat einen gerichtlichen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Zusätzlich forderte der Betriebsrat die Einsicht in Zugriffsprotokolle für das Betriebsratslaufwerk, um eventuelle weitere Verstöße festzustellen.

Mitbestimmung Betriebsrat Nachtarbeit

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Regelung der Nachtarbeit

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2012, 1 ABR 62/10

Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht zu, in welcher Form der Ausgleich für Nachtarbeit zu gewähren ist. Besteht jedoch bereits eine tarifliche Regelung zum Ausgleich von Nachtarbeit, entfällt das Mitbestimmungsrecht.

Internet und E-Mail für den Betriebsrat

Internet und E-Mail Nutzung für Betriebsratsmitglieder

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.07.2010, 7 ABR 80/08

Internetzugang und die Einrichtung eigener Email-Adressen gehören zu den Sachmitteln, die ein Arbeitgeber dem Betriebsrat nach § 40 Abs. 2 BetrVG zur Verfügung zu stellen hat, sofern berechtigte Belange des Arbeitgebers nicht entgegenstehen.

Fehlende Betriesratsanhörung – Ordnungsgeld

Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates, § 87 Abs. 1 Ziff. 3 BetrVG

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 03.01.2012, 6 Ta 187/11

Mitarbeiter einer Klinik leisteten im Jahr 2008 auf Anweisung Überstunden. Die Klinik führte eine zusätzliche Schicht ein. Die Zustimmung des Betriebsrates wurde nicht eingeholt.
Fünf Ärzte arbeiteten im Monat Mai 2011 auf der Intensivstation ohne vorherige Bestätigung des Dienstplanes durch den Betriebsrat. Die Arbeitgeberin wurde erneut zur Zahlung eines Ordnungsgeldes verpflichtet.

Neuvergabe eines Bewachungsauftrages als Betriebsübergang

Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.02.2012, 1 Sa 24/11

Der Bewachungsauftrag für umfassende Sicherheitsdienstleistungen wurde neu vergeben. Das vom bisherigen Auftragnehmer entwickelte Datenverarbeitungs-Sicherheitssystem wurde vom neuen Auftragnehmer weiterhin verwendet, da es für die Erfüllung der gestellten Aufgaben zwingend notwendig war. Damit sieht das LAG Baden-Württemberg die Voraussetzungen für einen Betriebsübergang im Sinne des § 613 a BGB gegeben. Damit wurde das Arbeitsverhältnis des klagenden Wartungstechnikers nicht mit der Vergabe des Auftrages an eine neue Firma beendet. Im Rahmen des Betriebsüberganges ist der Wartungstechniker in der neuen Firma weiter zu beschäftigen.

Fristlose Kündigung eines Betriebsratsmitgliedes unzulässig

Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 30.09.2011, 10 Sa 471/11

Ohne vorherige Abmahnung sollte eine Chemielaborantin fristlos gekündigt werden. Die Chemielaborantin war zugleich Mitglied des Betriebsrates. Das Landesarbeitsgericht Hamm erklärte die Kündigung für unwirksam.

 

Internetzugang für Betriebsrat muss gestellt werden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.02.2011, 7 ABR 92/09

Ein örtlicher Betriebsrat eines mit mehr als 300 Filialen bundesweit vertretenen Einzelhandelsunternehmens verlangte zur Ausübung seiner betriebsverfassungsrechtlichen Aufgaben die Freischaltung eines Internetanschlusses. Die Arbeitgeberin argumentierte, ein Internetzugang sei für die konkrete Aufgabenstellung des Betriebsrats nicht erforderlich. Die notwendigen Informationen wären auch auf anderem Wege beschaffbar.