Anhörung des Betriebsrates zur Interessenabwägung

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 10.01.2012, 2 Sa 305/11

Die Arbeitnehmerin war als Aufsicht/Reinigungskraft im Schwimmbad tätig. Während ihrer Erkrankung begab sie sich in das Schwimmbad und nahm nach Vermutung des Arbeitgebers einen Tauchring mit. Der Arbeitgeber sprach eine fristlose Kündigung wegen Verdachts auf Diebstahl aus.  Die fristlose Kündigung sowie eine spätere ordentliche Kündigung waren unwirksam. Die Anhörung des Betriebsrates war fehlerhaft. Der Arbeitgeber hatte es unterlassen, dem Betriebsrat seine Erwägungen im Rahmen der Interessenabwägung mitzuteilen.

Geduldete Überstunden müssen bezahlt werden

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 23.12.2011, 6 Sa 1941/11

Eine Mitarbeiterin in der Wohnungswirtschaft dokumentierte ihre Arbeitszeit in Excel-Tabellen. Grundlage dafür war die Weisung ihres Vorgesetzten, der von allen Mitarbeitern die kontinuierliche Führung von Anwesenheitsnachweisen forderte. Die sich nach dieser Dokumentation angesammelten Überstunden klagte die Arbeitnehmerin ein, da der Arbeitgeber zunächst nicht bereit war, die Überstunden anzuerkennen und zu bezahlen.

Ordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.10.2011, 9 Sa 110/11

Der Leiter eines städtischen Jugendraumes wurde mehrfach wegen verschiedener Pflichtverletzungen abgemahnt. Im Verlauf einer mehrmonatigen Freistellungszeit betrieb der Leiter des Jugendraumes öffentliche Lobbyarbeit über Facebook und andere öffentliche Kanäle, um innerdienstliche Probleme an den Pranger zu stellen.

Fristlose außerordentliche Kündigung wegen Arbeitszeitbetruges

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 01.12.2011, 2 Sa 2015/11 und 2 Sa 2300/11

Die fristlose außerordentliche Kündigung basierte auf folgenden Umständen: Ein Kraftfahrer legte Pausen ein, ohne diese zu dokumentieren. Dem Arbeitgeber wurden die eingelegten Pausen als Arbeitszeit suggeriert, da der Kraftfahrer keine Hinweise auf Pausen übermittelte. Indem der Kraftfahrer bestritt, pausiert zu haben, wurde das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber belastet. Erst unter dem Zwang einer Zeugenaussage gab der Kraftfahrer die Unterbrechung zu.

Kündigung des Arbeitsvertrages wegen arglistiger Täuschung

Landesarbeitsgericht Hessen, Urteil vom 21.09.2011, Aktenzeichen 8 Sa 109/11

Ein 57-jähriger Arbeitnehmer schloss mit seinem Arbeitgeber am 08. Dezember 2009 einen Arbeitsvertrag ab, der ausdrücklich Nachtschichten und Wechselschichten umfasste. Direkt nach Aufnahme der Tätigkeit als Frachtarbeiter in einem Frachtabfertigungsunternehmen am Frankfurter Flughafen legte der Arbeitnehmer zwei ärztliche Bescheinigungen vor, die rund 10 Jahre bzw. 5 Jahre vor Aufnahme der Tätigkeit ausgestellt wurden. Beide ärztlichen Bescheinigungen besagten, der Arbeitnehmer solle aus gesundheitlichen Gründen generell keine Nachtschichtarbeiten aufnehmen.

Überwachungsrecht des Betriebsrates – betriebliches Eingliederungsmanagement

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 07.02.2012, 1 ABR 46/10

Das betriebliche Eingliederungsmanagement, kurz BEM, genannt (§ 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX), ist für Krankschreibungen, die länger als 6 Wochen währen, vorgesehen. Mit Hilfe des BEM soll geklärt werden, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Der Betriebsrat ist verpflichtet, den Arbeitgeber zu überwachen, ob er seiner Pflicht zum Eingliederungsmanagement nachkommt. Einer Zustimmung des Arbeitnehmers dazu bedarf es nicht.

 

Fehlendender Interessenausgleich mit Betriebsrat

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.10.2011, 1 AZR 336/10

Ein Bodenlegerhelfer erhielt mit 10 anderen Beschäftigten eine betriebsbedingte Kündigung. Der Betriebsrat wurde benachrichtigt. Der Betriebsrat strebte einen Interessenausgleich an. Der Interessenausgleich wurde vom kündigenden Unternehmen nicht verhandelt. Der Bodenlegerhelfer klagte auf Nachteilsausgleich.

Begrenzter Kündigungsschutz für leitende Angestellte

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.04.2011, 2 AZR 167/10

Leitende Angestellte genießen oftmals weniger Kündigungsschutz als ihre Mitarbeiter. Häufig ist jedoch unklar, wer als Führungskraft anzusehen ist. Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) klärt, welche leitende Mitarbeiter tatsächlich als Führungskraft weniger Kündigungsschutz genießen.

Vergütung von Überstunden muss vereinbart sein

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2011, 5 AZR 629/10

Ein Büroleiter war bei einer Versicherungsmaklerin tätig. Die Arbeitszeit wurde mit 40 Stunden wöchentlich, Montag bis Freitag, vereinbart. Neben dem vereinbarten Monatsbetrag von 3 000 Euro wurden Provisionen für abgeschlossene Versicherungsverträge, die unter Mitwirkung des Büroleiters entstanden, in einem separaten Vertrag vereinbart. Im Nachtrag zum Zusatzvertrag wurde geregelt, dass Außendiensttätigkeit nicht zur regulären Arbeitszeit gehört. Termine, die in die Arbeitszeit fallen, durften wahrgenommen werden, mussten aber mit der Arbeitszeit verrechnet und abgezogen werden. Angebote und Telefonate galten generell als Arbeitszeit.

Änderungskündigung zur Herabstufung gerechtfertigt

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29.09.2011, 2 AZR 451/10

Nach 13 Jahren leitender Tätigkeit bekam eine Schulleiterin die Bitte, in eine Änderung ihrer gehaltlichen Einstufung einzuwilligen. Sie sollte zukünftig geringer entlohnt werden. Die Zahl der Schüler hatte sich deutlich verringert. Der bisher angewandte Tarif sei für die Leitung eines Gymnasiums mit mehr als 360 Schülern vorgesehen. Die Schulleiterin lehnte die Bitte ab.