Mitbestimmung Betriebsrat Nachtarbeit
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates zur Regelung der Nachtarbeit
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2012, 1 ABR 62/10
Dem Betriebsrat steht grundsätzlich ein Mitbestimmungsrecht zu, in welcher Form der Ausgleich für Nachtarbeit zu gewähren ist. Besteht jedoch bereits eine tarifliche Regelung zum Ausgleich von Nachtarbeit, entfällt das Mitbestimmungsrecht.